Wenn man eine beschädigte Plombe an einem Zähler entdeckt, fragt man sich sofort, was zu tun ist und wie sich der Schaden beheben lässt. Schließlich kann es dazu führen, dass ein Protokoll über die Beschädigung der Plombe bei der nächsten Prüfung erstellt wird, die Kosten ab dem Datum der letzten Zählerprüfung neu angerechnet werden und unnötige Sorgen entstehen.
Die Plombe ist als beschädigt zu betrachten, wenn ihre strukturelle Integrität durch Bruch oder Beschädigung von Befestigungsteilen, Abtrennung des Gehäuses usw. beeinträchtigt, ihre Farbe geändert, die angebrachte Markierung voll oder teilweise gelöscht wird oder der Zähler selbst kaputtgegangen ist.
Planmäßige Zählerprüfungen werden alle paar Jahre durchgeführt; zum Beispiel werden Wasser- und Gaszähler alle 3-4 Jahre überprüft. Die Haftung tritt auch dann ein, wenn die Beschädigung der Plombe auf Unkenntnis oder Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Laut Gesetz sind in diesem Fall die nach Verbrauch anfallenden Kosten nachzuzahlen sowie Kosten für die Begutachtung, die messtechnische Überprüfung und Reparatur des Zählers zu begleichen. Es lohnt sich daher, die einwandfreie Funktion der Plombe sicherzustellen und sie vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Alle Verriegelungsvorrichtungen und Zählerbestandteile müssen regelmäßig überprüft werden, insbesondere wenn Kleinkinder oder Haustiere im Haushalt wohnen oder wenn die Reparaturarbeiten durchgeführt werden.
Plombe oder Befestigungsteile beschädigt: empfohlene Vorgehensweise
- Das Unternehmen, dem der monatliche Zählerstand übermittelt wird, ist unverzüglich zu benachrichtigen. Gleichzeitig ist eine Erklärung über die gebrochene Plombe und den beschädigten Zähler vorzulegen.
- Der Antrag auf Prüfung und Plombierung des Zählers muss gestellt werden.
- Der Austausch der Plombe erfolgt nach der Vereinbarung mit einem beauftragten Fachmann.
- Ein Protokoll über die Beschädigung und ein weiteres Protokoll über Entfernung der Plombe werden vom Antragsteller und dem beauftragten Fachmann vor Ort erstellt.
Nachdem eine neue Plombe angebracht wird, ist ein entsprechendes Protokoll über den Austausch der Plombe anzufertigen.
Dieses Protokoll dient als Beweismittel bei eventuellen Streitigkeiten.
Papierkram und behördliche Verzögerungen sind unvermeidlich, aber es ist wichtig, den gesamten Vorgang so schnell wie möglich durchzuführen. Versorgungsunternehmen haben sich in dieser Angelegenheit so weit wie möglich abgesichert. Gesetzlich ist eine straf- und bußgeldrechtliche Verantwortung des Verbrauchers vorgesehen. Es wird allenfalls empfohlen, diese Haftung ernst zu nehmen und den ordnungsgemäßen Betrieb des Zählers zu gewährleisten.
